Eltern gehören als Partner zum Kindergarten. Sie sind uns wichtig, denn nur mit ihrer Mithilfe können die Entwicklung und der Lernprozess erfolgreich gelingen.
Einmal im Jahr findet die offizielle Elternvollversammlung statt. Diese muss spätestens zum 10. Oktober eines laufenden Jahres erfolgt sein und setzt sich aus den Eltern und Erziehungsberechtigten der Kinder, Einrichtungsleitung und Teammitgiedern zusammen. Bei der Elternvollversammlung werden die Eltern und Erziehungsberechtigten über die aktuellen Begebenheiten und Themen der Einrichtung informiert. Dazu zählen beispielsweise personelle Veränderungen, konzeptionelle Angelegenheiten oder Veränderung von Betreuungs- und Öffnungszeiten. Zudem findet die Wahl des Elternbeirates statt. Im Vorfeld lassen sich Eltern und Erziehungsberechtigte zur Wahl stellen. Jede Familie hat eine Stimme pro Kind. Nach der Auszählung wird der Elternbeirat für das laufende Kindergartenjahr bekanntgegeben.
Sollte mindestens ein Drittel der Eltern oder in begründeten Fällen der Elternbeirat eine Elternvollversammlung einberufen, so kann diese ebenfalls außerplanmäßig stattfinden.
Am Anfang jedes Kindergartenjahres obliegt den Eltern die Wahl der Elternvertreter*innen. Gewählt werden Vertreter*innen und Stellvertreter*innen pro Gruppe. Die Kandidaten werden gruppenübergreifend gewählt. Die gewählten Vertreter*innen haben die Aufgabe, die Interessen der Eltern und der Kindertageseinrichtung zu vertreten. Durch Vorschläge und Anregungen haben sie die Möglichkeit, die Arbeit mit den Kindern mitzugestalten und zu beleben.
Eltern gehören als Partner zum Kindergarten. Sie sind uns wichtig, denn nur mit ihrer Mithilfe können die Entwicklung und der Lernprozess erfolgreich gelingen. Von besonderem Wert ist uns, den Eltern das notwendige Vertrauen entgegenzubringen, damit sie uns ihre Kinder mit bestem Gewissen anvertrauen können. Vertrauen bildet in unserer Arbeit das Fundament für eine offene Art der erfolgreichen Zusammenarbeit. Die täglichen kurzen Gespräche, während des Bringens und des Abholens der Kinder, sind uns sehr wichtig. Sie geben uns die Möglichkeit, durch Information der Eltern auf Gefühlslagen und Stimmungen des Kindes adäquat und schnell zu reagieren. Bei Aktionen oder Vorbereitungen und auch Durchführung eines Festes beziehen wir gerne die Eltern mit ein.
Zudem gibt es in der Einrichtung einen Rat der Tageseinrichtung. Dieser setzt sich aus dem pädagogischen Personal der Einrichtung, Leitung und Kolleg*in, einem Trägervertreter und den gewählten Elternvertreterinnen zusammen. Diese Zusammenkunft findet mindestens zweimal im Jahr statt. Die Mitglieder des Rates der Tageseinrichtung erstreben in allseitigem Bemühen die Verwirklichung der Aufgaben in unserer Einrichtung. Sie koordinieren Feste und Veranstaltungen. Über eventuelle Veränderungen des pädagogischen Personals informiert in diesem Gremium der Träger der Einrichtung.
Einmal im Jahr, rund um den Geburtstag des Kindes, bieten wir Entwicklungsgespräche an, an denen Eltern die Möglichkeit haben, ein persönliches Gespräch über den Lern- und Entwicklungstand ihres Kindes zu führen. Dort werden auch Fragen zur Entwicklung des Kindes geklärt. Abweichend von den allgemeinen Entwicklungsgesprächen können Sie bei Bedarf jederzeit einen Termin mit uns vereinbaren.
Geplante Elterngespräche
An geplanten Elterngesprächen kann neben den zuständigen Erzieher*innen auch eine externe Beraterin (Fachpersonal) obligatorisch teilnehmen. Die Erzieherin vereinbart den Gesprächstermin mit den Eltern und der Beraterin. Vorab findet eine Gesprächsvorbereitung zwischen den Erzieher*innen und der Beratung statt. Die Aufgabe der Beraterin kann z.B. in der Moderation des Gesprächs liegen und als Ergänzung zur Fachkompetenz der Erzieher*innen fungieren. Von einem geplanten Elterngespräch wird ein Protokoll erstellt und auch den Eltern ausgehändigt.
Offene Elternberatung
Grundsätzlich besteht für Eltern die Möglichkeit, kurzfristig und zeitnah einen Termin mit einer externen Beraterin zur Besprechung einer persönlichen Fragestellung zur Erziehung des Kindes und/oder zur Entwicklung in der Familie zu vereinbaren. Die Beraterin unterliegt der Schweigepflicht. Inhalte eines solchen Gesprächs werden nicht an die Erzieher*innen weitergegeben.
Die Eltern und interessierte Personen haben die Möglichkeit, nach Absprache mit den Erzieher*innen der jeweiligen Gruppe, einen Vormittag lang das Geschehen im Kindergarten mitzuerleben.
Im laufenden Halbjahr bieten wir Eltern- Kind- und Familie – Freunde- Aktionen an. An diesen nehmen die Familien oder Freunde des Kindes teil. Zudem werden die Eltern in der Planung und Umsetzung von Festen miteinbezogen. Anregungen und Ideen von Familien nehmen wir gerne entgegen und sind darum bemüht, diese gemeinsam umzusetzen. Die Familien werden bei der Gestaltung von Kita und Außengelände mit einbezogen.